Auto & Fahrzeuge
- Pkw-Versicherung
- Lkw-Versicherung
- Wohnmobilversicherung
- Motorradversicherung
- Moped und E-Scooter
- Quad-Versicherung
- Fahrradversicherung
- E-Bike Versicherung
Recht & Reise
Haftpflicht & Haus
Tiere
Risiko
Vorsorge
Lexikon
Auto & Fahrzeuge
Recht & Reise
Haftpflicht & Haus
Tiere
Risiko
Vorsorge
Lexikon
Diesen Wert 1914 gibt es zur Berechnung der Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung. Sollte es zu einem Schaden kommen, dann möchten Sie ihr gesamtes Gebäude wieder aufbauen können. Damit Sie dies können, ist es wichtig, dass Sie nicht unterversichert sind, damit die Versicherung im Schadensfall in voller Höhe leistet. Der Neubauwert der Gebäude verändert sich immer wieder, um hier Gegenzugwirken gibt es den Wert 1914, auf dieser Grundlage berechnen Gebäudeversicherer die Versicherungssumme und können diese damit festlegen oder anpassen.
Der Wert 1914 ist ein fiktiver Wert, welcher angibt, was ein Gebäude 1914 in Goldmark gekostet hätte. Dies war das letzte Jahr, wo die Baupreise in Deutschland noch stabil waren und die Währung durch Goldreserven gedeckt war. Wenn der Wert 1914 richtig ermittelt wurde, dann hat es den Vorteil, dass sich die Versicherungssumme jährlich den steigenden Kosten anpasst.
Um den Wert 1914 zu ermitteln, ist es wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen:
Sollte der Wert 1914 nicht vorliegen, dann können Sie diesen mit einem Wertermittlungsbogen feststellen.
Wenn Sie an Ihrem Haus Veränderungen vornehmen, wie eine Solaranlage oder Sie bauen eine Garage. Dann sollten Sie dies Ihrer Versicherung so schnell wie Möglich melden, da dies zu einer Wertsteigerung beiträgt und dann der Wert 1914 neu ermittelt wird, damit Sie nicht unterversichert sind.
Der Neubauwert wird mit einer Formel aus dem Wert 1914 berechnet:
Die Versicherungssumme sollte mindestens so hoch sein, wie der Neubauwert von dem Gebäude. Sollten Sie eine Versicherung mit gleitendem Neuwert vereinbart haben, so passt der Versicherer die Versicherungssumme der alljährlichen Preisentwicklung an. Mit dem gleitenden Neuwert sind Sie als Versicherungsnehmer vor der Unterversicherung geschützt.
Zum Berechnen des Neubauwertes wird der Baupreisindex benötigt, der Baupreisindex wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt neu berechnet und herausgegeben. Der aktuelle (Stand 2022) des Baupreisindex beträgt 1.668,2.
Jahre | Baupreisindizes |
---|---|
2010 | 1.199,6 |
2011 | 1.232,8 |
2012 | 1.230,4 |
2013 | 1.263,0 |
2014 | 1.289,4 |
2015 | 1.310,3 |
2016 | 1.330,7 |
2017 | 1.358,3 |
2018 | 1.396,7 |
2019 | 1.454,3 |
2020 | 1.523,0 |
2021 | 1.568,3 |
2022 | 1.668,2 |
2023 | 1.961,40 |
*Quelle: HanseMerkur