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Die SAVEUP24 Vergleichsportal UG (haftungsbeschränkt) ist kein Versicherungsmakler oder Vermittler. Im Bereich Versicherung arbeiten wir mit unserem Partner VSC Assekuranz-Makler® UG (haftungsbeschränkt) zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über saveup24.de.

Reiseversicherung Vergleich

Mit einer Reiseversicherung, können Sie ihre Reise gegen unterschiedliche Ereignisse absichern und haben somit einen entspannten Urlaub, da Sie sich weniger Sorgen machen müssen. Hier finden Sie eine Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen, womit Sie sich als Single, Paare oder Familie absichern können. Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen dann rufen Sie uns einfach an unter der 05329-6909000.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit eine sehr wichtige Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist es auch das Sie den richtigen Versicherungsschutz haben, damit Sie auch bei einem nicht Reiseantritt abgesichert sind oder Ihnen etwas im Urlaub passiert, wie zum Beispiel ein Diebstahl oder das Sie in ein Krankenhaus müssen. Das sind Beispielkosten welche entstehen können und das kann finanzielle Folgen für Sie haben.


Zu den „typischen“ Reiseversicherungen zählen:

  • die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • die Reisegepäckversicherung
  • der Reise-Schutzbrief
  • (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
  • die Auslandsreise-Krankenversicherung

Sie können eine Reiseversicherung entweder für eine Reise oder für einen bestimmten Zeitraum abschließen.

Reiserücktrittskosten­versicherung

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren, welche der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Die Stornogebühr kann auch mal so hoch sein wie Sie für Ihre Reise bezahlt haben.


Wann ist ein Reiserücktritt versichert?

Sie können Ihre Reise wegen einer schweren Erkrankung, eines schweren Unfalls, Tod oder Schaden am Eigentum der versicherten Person nicht antreten, da Leistet die Reiserücktrittskostenversicherung.

  • durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)
  • durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist.

Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft

Bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes durch eine unerwartete Kündigung durch den Betrieb bzw. die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung können Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung abschließen. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Mehrkosten welche bei einem vorzeitigen Reiseabbruch entstehen können oder die Kosten falls Sie zu einem längeren Aufenthalt gezwungen worden.


Unter welchen Voraussetzungen ist ein Reiseabbruch versichert?

  • Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person
  • durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)
  • durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist

Reisegepäckversicherung

Mit der Reisegepäckversicherung können Sie ihr Gepäck gegen Diebstahl versichern, wenn Ihnen ihr Gepäck gestohlen wird dann leistet die Versicherung. Aber nicht nur der Diebstahl ist versichert, sondern auch der Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit. Zusätzlich ist das Gepäck gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung versichert, solange es bei einem Beförderungsbetrieb in Gewahrsam ist.


Was ist versichert?

Bis zu den vertraglich definierten Höchstbeträgen versichert sind:

  • alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs
  • aufgegebenes Reisegepäck, z. B. im Bahnhof oder im Hotel
  • Video- und Fotoapparate, Schmucksachen, Reiseandenken, Geschenke und EDV-Geräte
  • Sportgeräte einschließlich Zubehör, soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden (also z. B. Ski, die im Hotel gestohlen werden – nicht aber Ski, die beim Skifahren zu Bruch gehen)

Auslandsreise-Krankenversicherung

Wer in das Ausland fährt sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben, da die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt, dies hat zur Folge, dass Sie mit Ihrem privaten Vermögen haften, also die Kosten selber tragen müssen. Mit einer Reisekrankenversicherung sind Sie auch im Ausland im Krankenhaus abgesichert. Diese können Sie entweder für ein paar Wochen abschließen oder für ein ganzes Jahr.


Leistungen einer Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für Arzneimittel, Verbandsmittel, Transport mit dem Rettungsdienst und den Krankenrücktransport, falls Ihnen im Urlaub was passieren sollte und Sie behandelt werden müssen. Nicht alle Kosten werden zu 100% übernommen, hierbei kommt es immer ganz auf den Tarif an für den Sie sich entscheiden.


Argumente für die Auslandsreise-Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Krankenhauskosten in allen Ländern die zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Diese Kosten werden dabei auch nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter wird zum Beispiel nicht übernommen. Außerhalb der EU sind Sie fast immer Selbstzahler und diese Kosten bekommen Sie auch nicht von der Krankenkasse erstattet. Falls Sie einen medizinisch notwendigen Rücktransport benötigen, dann müssten Sie alle Kosten selber tragen, da auch hier die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet.

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