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Die SAVEUP24 Vergleichsportal UG (haftungsbeschränkt) ist kein Versicherungsmakler oder Vermittler. Im Bereich Versicherung arbeiten wir mit unserem Partner VSC Assekuranz-Makler® UG (haftungsbeschränkt) zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über saveup24.de.
Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung zum Schadensersatz. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen wieder gutmachen.
Die Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bilden die Grundlagen des deutschen Haftpflichtrechts.
Laut deutschem Recht kann in drei grundsätzliche Haftungsarten unterschieden werden:
Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht dann, wenn schuldhafte bzw. unerlaubte Handlung oder die Verletzung einer Aufsichtspflicht (pflichtwidriges Verhalten) vorliegt.
Beispiel: Eine Person albert auf einer Party herum und schüttet ihr Glas Wein auf das Hemd eines anderen Gastes.
Für die Gefährdungshaftung kennt das deutsche Recht unter anderem folgende Rechtsvorschriften:
Eine Haftung aufgrund Vertrags kann sich dann ergeben, wenn zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten ein Vertrag besteht. Es muss sich dabei nicht notwendigerweise um einen schriftlichen Vertrag handeln – es gibt auch Verträge, die nur durch Worte oder schlüssige Handlungen geschlossen werden.
In der Haftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person getötet, verletzt oder in der Gesundheit beeinträchtigt wurde.
Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder vernichtet werden.
Sie können als Folge eines vorausgehenden Personen- oder Sachschadens entstehen.
Schäden, die weder die Folge von Personen- noch von Sachschäden sind.