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Hundehaftpflichtversicherung

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Hundehaftpflichtversicherung

In einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dort sind Hundebesitzer dazu verpflichtet eine Hundehaftpflicht abzuschließen. In den anderen Bundesländern gelten andere Regeln, dort gibt es für manche Hunde eine Pflicht, dies wird auf Basis von verschiedenen Kriterien ermittelt.


Die Hundehaftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die ihr Hund verursacht hat. Bei den vielen Tarifen gibt es unterschiedliche Deckungssummen, die Versicherung leistet im Schadensfall nur bis zu den vorher vereinbarten Deckungssummen.

Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung

Pflicht einer Tierhalterhaftplicht:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen

In den anderen Bundesländern gibt es noch andere Regelungen, wie z.b. nach Größe und Gewicht. Diese Bundesländer oben, dort muss man eine Tierhalterhaftplicht haben.


Wir empfehlen jedem der ein Hund hat eine Hundehalterhaftplicht, da Sie als Halter mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften, es kann schnell zu teuren Schäden kommen und nicht jeder kann diese dann selber bezahlen, wodurch es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen kann. Wenn Sie eine Hundehalterhaftpflicht haben sind sie bestens abgesichert.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Der Gesetzgeber schreibt im §833 BGB Haftung des Tierhalters: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ – Dies ist ein Auszug aus dem §833 BGB Haftung des Tierhalters.


Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist sehr sinnvoll, da Sie als Hundehalter für die Schäden, welche durch ihren Hund entstanden sind aufkommen müssen. Mit einer Hundehaftpflicht können Sie sich als Hundehalte vor den finanziellen Folgen, solch eines Schadens absichern.

Wie teuer ist eine Hundehaftpflicht?

Es gibt schon sehr günstige Tarife ab 30 € im Jahr. Hier kommt es auf die Hunderasse, das Alter des Versicherungsnehmers und die Selbstbeteiligung an, wie viel die Versicherung kostet. Je nach Tarif haben Sie unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen, hier sollten Sie überlegen welche Leistungen ihnen wichtig sind und wie hoch die Deckungssumme sein soll.

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