Auto & Fahrzeuge

Recht & Reise

Haftpflicht & Haus

Tiere

Risiko

Vorsorge

Lexikon

PKW Versicherungsvergleich

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Die SAVEUP24 Vergleichsportal UG (haftungsbeschränkt) ist kein Versicherungsmakler oder Vermittler. Im Bereich Versicherung arbeiten wir mit unserem Partner VSC Assekuranz-Makler® UG (haftungsbeschränkt) zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über saveup24.de.

KFZ-Versicherung

Nicht nur der Preis ist wichtig bei einer KFZ-Versicherung, sondern die Leistungen spielen auch eine große Rolle. SAVEUP24 bietet Ihnen einen unverbindlichen Vergleich, Sie haben bei uns zudem die Möglichkeit mit mehreren Filtern den richtigen Tarif für sich zu finden. Wichtig ist auch die teuerste Versicherung muss nicht unbedingt auch die Beste sein, es gibt zahlreiche Tarife welche leistungsstark sind, schon zu moderaten Preisen.

KFZ-Versicherung Vergleich

Für viele Menschen hierzulande ist ein Auto sehr wichtig, da Sie damit zur Arbeit, zum Einkaufen oder in den Urlaub fahren, aber für manche ist es wiederum auch ein Liebhaberstück welches abgesichert werden sollte. Mit der richtigen Autoversicherung welche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Oftmals lohnt sich ein KFZ-Versicherung Vergleich, auch wenn Sie bereits einen guten Tarif haben. Durch einen Wechsel der KFZ-Versicherung, können Sie nicht nur hunderte von Euros jährlich sparen, sondern bekommen noch bessere Leistungen.


Sie müssen mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto haben, wahlweise gibt es noch eine Kaskoversicherung und/oder weitere Komponenten. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet einen KFZ- Haftpflichtversicherung zu haben, wenn Sie mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Fahrer und Fahrerinnen im Straßenverkehr bei Dritten versehentlich verursacht haben. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit freiwillig eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung abzuschließen, welche für unterschiedlichste Schäden am eigenen Kraftfahrzeug aufkommen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Vorschrift, die Versicherung kommt nur für Sach- und Personenschäden bei Dritten auf, welche der Fahrer oder die Fahrerin zu verantworten haben; für Schäden am eigenen Auto kommt sie hingegen nicht auf.


Die unterschiedlichen Autoversicherer haben zudem für einzelne Leistungen unterschiedliche Konditionen und Prämien. Die KFZ-Versicherungsunternehmen müssen jedoch Haftpflichtversicherungen anbieten, welche sich nach den rechtlichen Bestimmungen halten.


Bestimmte Schadensdeckung-Mindestsummen sind gesetzlich vorgegeben. Gesetzlich festgelegte Deckungssummen sind für:


  • Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden 1,22 Millionen Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro

Diese Deckungssummen reichen möglicherweise jedoch nicht für jeden Schadenfall aus. Es können sehr hohe Schäden im Straßenverkehr mit einem KFZ entstehen, da Sie zum Beispiel mit Ihrem Fahrzeug mit einem vollbesetzten Bus zusammenstoßen könnten. Damit Sie auch in einem Extremfall abgesichert sind sollten Sie die höchstmögliche Versicherungssumme für Ihren Vertrag vereinbaren. Da Sie als Halter oder Fahrer dann selbst für den Teil des Schadens aufkommen, welcher über die Mindestversicherungssumme hinausgeht.

Leistungen Teilkaskoversicherung

  • Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist
  • Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen
  • Glasbruch
  • Kabelschäden oder Schäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
  • Schäden durch Brand oder Explosionen

Achten Sie bitte auf die Bedingungen Ihrer KFZ-Versicherung, da dort genau beschrieben ist wo für sie leisten und welche Schäden bezahlt werden.

Leistungen Vollkaskoversicherung

  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
  • Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
  • Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher
  • Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat
  • Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte

Die Autoversicherung ist hier auch Leistungsfrei im Falle der groben Fahrlässigkeit, dazu gehören Alkoholeinfluss am Steuer, Fahrerflucht der / des Versicherten oder die Nutzung des Pkw, wenn es nicht verkehrstauglich ist.


Achten Sie bitte auch hier auf die Bedingungen der Versicherung, dort wird im Einzelnen definiert bei welchen Schäden die Versicherung leistet.

KFZ-Versicherung wechseln

Sie können Ihre KFZ-Versicherung erst mit Ablauf Ihres Versicherungsvertrags wechseln. Der 30. November ist der Stichtag für eine letztmögliche reguläre Kündigung. Falls Sie einen Schaden hatten können Sie genauso Kündigen und eine neue Versicherung suchen.

© 2024 SAVEUP24