Auto & Fahrzeuge
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Lexikon
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Der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt auch der Versicherungsnehmer sein, der Halter ist die natürliche oder juristische Person (Firma) auf die das Fahrzeug zugelassen ist und welche in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen ist.
Wenn der Versicherungsnehmer nicht der Halter ist kommt es bei einigen Kfz-Versicherungen zu einem höheren Beitrag oder es ist gar kein Versicherungsabschluss möglich unter solchen Voraussetzungen. Achten Sie bei der suche nach einer Kfz-Versicherung darauf, dass die Versicherung eine abweichende Halterschaft akzeptiert.
Oft kommt es zu einem abweichenden Halter, wenn die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen versichern um eine bessere Schadensfreiheitsklasse für Ihr Kind zu bekommen.