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Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden oder stilllegen, dann wird von der zuständigen Zulassungsstelle eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Die Versicherung bekommt eine Mitteilung von der Zulassungsstelle, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben. Sollten Sie das Fahrzeug nur kurzfristig abgemeldet haben oder länger und möchten dieses dann wieder zulassen, dann hat die alte Versicherung die älteren Rechte, wenn Sie nicht fristgerecht gekündigt haben. Sollten Sie nicht kündigen, beginnt die Ruheversicherung bis zu 18 Monate. Wenn Sie in den 18 Monaten dasselbe Fahrzeug wieder anmelden und die Versicherung nicht zum Ablauf gekündigt haben, dann hat die Vorversicherung die älteren Rechte.
Sie benötigen zur Wiederanmeldung eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), mit dieser Nummer können Sie Ihr Fahrzeug dann wieder zulassen bei der Zulassungsstelle.