Auto & Fahrzeuge
- Pkw-Versicherung
- Lkw-Versicherung
- Wohnmobilversicherung
- Motorradversicherung
- Moped und E-Scooter
- Quad-Versicherung
- Fahrradversicherung
- E-Bike Versicherung
Recht & Reise
Haftpflicht & Haus
Tiere
Risiko
Vorsorge
Lexikon
Auto & Fahrzeuge
Recht & Reise
Haftpflicht & Haus
Tiere
Risiko
Vorsorge
Lexikon
Der unfreiwillige Verlust einer Sache bezeichnet man als Abhandenkommen, wenn deren Wiederinbesitznahme als unwahrscheinlich gilt.
Das Abhandenkommen von Sachen, lässt sich in der Hausratversicherung mitversichern. Die Voraussetzung für das Abhandenkommen im Schadensfall, ist dass es durch eine versicherte Gefahr eingetreten ist (wie z.B. bei Sturm oder Einbruchdiebstahl).
Sollte es in der Haftpflichtversicherung zu Schäden kommen durch Abhandenkommen, dann sind diese keine Sachschäden, sondern Vermögensschäden. Hier sollten Sie dann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besitzen. Einige neue Tarife haben das Abhandenkommen von Sachen als Sachschäden mitversichert, hier lohnt es sich die Versicherungsbedingungen zu prüfen.