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Lexikon
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Mit dem Auslandsschadenschutz können Sie sich im Ausland bei einem unverschuldeten Unfall absichern. Im Ausland liegen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung oft weit unter dem Niveau von Deutschland. Sollte es in solch einem Land zu einem Schaden kommen und die Deckungssumme des Unfallgegners nicht ausreichen, so greift der Auslandsschadenschutz bis zur vereinbarten Deckungsgrenze.
Sollten Sie mit Ihrem Pkw nachgewiesen unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden sein, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung von Ihrem Unfallgegner für den Schaden zwar auf, aber nur bis zu der Deckungssumme der ausländischen Versicherung. In vielen Ländern liegen die Deckungssummen weit unter dem Niveau in Deutschland. In manchen Ländern gibt es auch keine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, in so einem Fall bleiben Sie auf ihren Unfallkosten sitzen.
Haben Sie mit dem Zusatzbaustein Auslandsschadenschutz ihren Vertrag erweitert, dann springt Ihr deutscher Versicherer bei dem Unfall für den Forderungsausfall ein. Sie erhalten dann die Entschädigung von Ihrem Versicherer aus Deutschland für Personen- und Sachschäden.